Umzugsservice

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AGB's Hurti Umzug

Inhaltsverzeichnis

Versicherung

Transportversicherung
Die Fahrzeugladung ist pro Transportmittel bis zu CHF 50’000.– versichert. Diese Transportversicherung ist im Preis inbegriffen.
Von der Versicherung ausgeschlossen sind Geldwerte, Uhren, Schmuck, Bijouterie-Waren, Tiere, Pflanzen sowie Gegenstände, die nicht durch die Hurti GmbH verpackt wurden.

Betriebshaftpflichtversicherung
Die Versicherungssumme beträgt CHF 1’000’000.- pro Schadenereignis. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht. Schäden, die an beweglichen und unbeweglichen Sachen infolge Ausführung oder Unterlassung einer Tätigkeit eines Versicherten an oder mit ihnen entstanden sind.

Zahlungsarten

Bei kleineren Aufträgen unter CHF 1’000.- erstellt ein Mitarbeiter der Hurti GmbH anhand des unterschriebenen Arbeitsrapports die Abrechnung. Die Zahlung erfolgt bar direkt nach Abschluss des Auftrags. Auf Wunsch kann dem Kunden eine Rechnung zugestellt werden, welche per Banküberweisung zu begleichen ist.
Bei Pauschalofferten oder Aufträgen über CHF 1’000.- ist der vereinbarte Betrag nach erhalten der Rechnung innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.

Verpackungsmaterial

Die Kosten für Verpackungsmaterial werden vor Beginn des Auftrags festgelegt.
Je nach Auftragsumfang können bestimmte Materialien im Stundentarif inbegriffen sein.
Folgende Materialien sind immer inklusive: Spanngurte, Decken, Stretch-Folie und Rollwagen.
Umzugskartons sind kostenpflichtig und können im Voraus abgeholt werden. Bei einem Auftrag über CHF 1’500.- vermieten wir dem Kunden kostenlos Umzugskarton, Kleiderboxen, Gläserkarton etc. Nicht verwendetes Verpackungsmaterial wird am Umzugstag kostenlos zurückgenommen.

Entsorgung

Soll ein Teil des Umzugsgutes entsorgt werden, übernimmt die Hurti GmbH dies gerne.
Der Preis muss im Voraus vereinbart und in der Offerte enthalten sein.
Fehlt eine Vereinbarung, gelten folgende Richtpreise:
-CHF 0.30 pro Kilogramm Entsorgungsgut.
-zuzüglich Arbeitsaufwand für Personal und Fahrzeuge.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt entweder nach effektiv geleisteten Arbeitsstunden (gemäss Rapporten), oder nach der vereinbarten Pauschalofferte.

Der Hin- und Rückweg zum Standort der Hurti GmbH gilt als Arbeitszeit.

Der Aufwand hängt unter anderem ab von:

  • Grösse und Einrichtung der Wohnung.
  • Eigenleistungen des Auftraggebers.
  • Distanz zwischen Lade- und Entladeort.
  • Stockwerk und Treppenhausverhältnissen.
  • Vorhandensein eines Lifts.

    Wird kein Pack- oder Demontageservice gebucht, geht die Hurti GmbH davon aus, dass der gesamte Hausrat fachgerecht verpackt ist. Abweichungen können zu einer Überschreitung der geschätzten Arbeitszeit führen.

Besonderer Hausrat

Transporte durch Fenster, Balkone oder andere ungewöhnliche Wege erfolgen auf Risiko des Auftraggebers, sofern Masse oder Wendeflächen von den üblichen Gegebenheiten abweichen.
Bei dem Einsatz eines Möbellifts übernimmt die Hurti GmbH die Verantwortung für den Hausrat.
Unverpackte oder empfindliche Gegenstände wie Bilder, Kunstwerke, Weine oder Antiquitäten werden ebenfalls auf Risiko des Auftraggebers transportiert.

Schwergutzuschlag

Für Gegenstände ab 100 kg (z. B. Tresore, Heizöfen, Apparate) wird ein Zuschlag erhoben.
Der Mindestzuschlag beträgt CHF 100.–.
Die Höhe variiert nach Distanz und Zugänglichkeit.
Bei sehr schweren, zerbrechlichen oder schwierig demontierbaren Gegenständen erfolgt die Berechnung nach Zeit- und Materialaufwand.

Reinigung

Wünscht der Auftraggeber eine Endreinigung mit Abgabegarantie, kann diese gegen Aufpreis von der Reinigungsabteilung der Hurti GmbH durchgeführt werden.

Geltungsbereich

Die Hurti GmbH arbeitet nach den folgenden Bedingungen, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
Rechtsgrundlagen sind insbesondere das Schweizerische Obligationenrecht (OR) sowie das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (AS 2002, 1649).
Abweichungen von diesen Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren und von beiden Parteien zu unterzeichnen.

Pflichten der Hurti GmbH

Die Hurti GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht und sorgfältig auszuführen und alle erforderlichen Mittel zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen.
Die Ablieferung erfolgt nach Ankunft des Transportes oder nach individueller Vereinbarung.

Pflichten des Auftraggebers:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für eine geeignete Verpackung zu sorgen, korrekte Adressen und Zugangsverhältnisse anzugeben, die Hurti GmbH über besondere Eigenschaften oder Empfindlichkeiten des Umzugsgutes zu informieren, alle erforderlichen Bewilligungen und Absperrungen rechtzeitig einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Für falsche, unvollständige oder fehlende Angaben haftet der Auftraggeber.

Preise

Die Preise richten sich nach Aufwand oder gemäss Pauschalofferte.
Nicht im Preis inbegriffen sind insbesondere:

  • Ein- und Auspackservice
  • Spezialmontagen oder Arbeiten durch Drittanbieter
  • Transporte über 100 kg Eigengewicht
  • De- und Montage von Lampen, Vorhängen etc.
  • Befestigen von Regalen, Schränken etc. an der Wand
  • Mehraufwand bei erschwertem Zugang
  • Zusatzversicherungen über CHF 50’000.–
  • Zoll- und Mautgebühren
  • Verzögerungen durch Witterung oder gesperrte Strassen

Auftragsstornierung

Bei Stornierung durch den Auftraggeber gilt:

  • Bis 7 Tage vor Umzug: 25 % der Offerte,
  • Bis 48 Stunden vor Umzug: 50 % der Offerte.
  • Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.

Haftung

Die Hurti GmbH haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Güter begrenzt. Für nicht sachgerecht verpackte, zerbrechliche oder unverpackte Güter wird keine Haftung übernommen.

Haftungsausschluss

Die Hurti GmbH ist von jeglicher Haftung befreit, sofern der Schaden oder Verlust ganz oder teilweise durch ein Verschulden des Auftraggebers, durch unrichtige oder unvollständige Angaben, mangelhafte Verpackung oder durch besondere Eigenschaften des Transport- oder Entsorgungsgutes verursacht wurde.

Keine Haftung wird übernommen für Schäden, die entstehen durch:

  • höhere Gewalt (insbesondere Naturereignisse, Feuer, Krieg, Streik, behördliche Massnahmen),

  • Verkehrsunfälle, Pannen oder technische Defekte, auf welche die Hurti GmbH keinen Einfluss hat,

  • Witterungseinflüsse,

  • Handlungen Dritter.

Die Hurti GmbH haftet nicht für Schäden an Gebäuden (z. B. Wände, Böden, Türen, Fenster, Geländer, Treppenhäuser, Aufzüge, Fahrzeuge), wenn:

  • Masse, Gewicht oder Beschaffenheit der zu transportierenden Gegenstände den örtlichen Platz- oder Zugangsverhältnissen nicht entsprechen und

  • diese Umstände dem Entsorgungsleiter nicht vorgängig schriftlich mitgeteilt wurden oder

  • der Auftraggeber trotz entsprechender Hinweise auf der Durchführung des Auftrags besteht.

Für Transporte über Fenster, Balkone, Dächer, enge Treppenhäuser oder andere ungewöhnliche Zugangswege übernimmt die Hurti GmbH keine Haftung, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht.

Von der Haftung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Verluste an:

  • Bargeld, Wertpapieren, Urkunden und Dokumenten,

  • Schmuck, Edelmetallen, Kunstgegenständen, Antiquitäten, Sammlerobjekten,

  • Software, Daten, Datenträgern sowie Datenverlusten,

  • besonders empfindlichen oder zerbrechlichen Gegenständen wie Glas, Porzellan, Marmor, Elektronik, Leuchten, Bilderrahmen,

  • Pflanzen, Tieren sowie verderblichen Gütern.

Für die oben genannten Wertgegenstände wird nur dann gehaftet, wenn der Hurti GmbH vor Auftragsbeginn eine detaillierte, schriftliche Wertliste übergeben wurde und hierfür ausdrücklich eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen wurde.

Die Hurti GmbH haftet nicht für Schäden am Transportgut, die beim Be- und Entladen oder beim Ab- und Aufseilen entstehen, sofern diese durch Gewicht, Grösse oder ungeeignete Raumverhältnisse bedingt sind.

Bei Verzögerungen der Beladung oder Ablieferung infolge von Umständen, welche die Hurti GmbH nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung. Allfällige Mehrkosten (z. B. Standgelder, Wartezeiten, Zwischenlagerungen) gehen zulasten des Auftraggebers.

Die Haftung der Hurti GmbH ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall auf den Zeitwert des beschädigten Gutes bzw. auf die Kosten einer allfälligen Reparatur oder Wertminderung beschränkt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

Transportversicherung

Für Werte über CHF 50’000.– kann auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und gegen Kostenübernahme eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden.
Die Versicherung gilt nach den in der Schweiz üblichen Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Gütertransporten (ABVT).

Mängelrüge

Das Umzugsgut ist sofort nach Ablieferung zu prüfen.
Schäden oder Verluste sind unverzüglich zu melden und innerhalb von 3 Tagen schriftlich (mit Fotos) zu bestätigen.
Nach Ablauf dieser Frist können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist 5453 Busslingen (Sitz der Hurti GmbH).

Hurti GmbH – Umzug, Entsorgung, Reinigung, Transport & Lagerung
Stand: 01. Januar 2026

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